Sonja Kohn im Fall Madoff freigesprochen

Der Londoner High Court hat die österreichische Geschäftsfrau Sonja Kohn freigesprochen. Der Nachlassverwalter von US-Milliardenbetrüger Bernard Madoff hatte Kohn wegen Zahlungen eingeklagt, die sie von Madoff für ihre Dienste erhalten hatte.

High Court LondonRichter Andrew Popplewell liess keine Zweifel, dass Sonja Kohn selber Opfer des Betrugs war. Die Zahlungen an die Gründerin und Mehrheitsbesitzerin der ehemaligen Wiener Bank Medici seien „nichts anderes als eine angemessene Entlöhnung für die von ihr rechtmässig erbrachten Leistungen“ gewesen. Zudem heisst es im Urteil, dass „Frau Kohn voll und ganz redlich gehandelt hat“.

Selber Opfer
Richter Popplewell stellte fest, dass Sonja Kohn und ihre Familie selbst eigenes Vermögen verloren haben. Zudem kritisierte der Richter die giftigen Vorwürfe in Pressemitteilungen von Madoffs Nachlassverwalter Irving Picard. Popplewell bedauert sehr, dass er den Angeklagten mit den Vorbereitungen und der Gerichtsverhandlung eine weitere Belastung aufgebürdet habe.

Weitere Angeklagte frei gesprochen
Neben Sonja Kohn gab es auch Freisprüche gegen weitere Angeklagte wie Bernard Madoffs Bruder Peter, seinen Sohn Andrew oder Stephen Raven, Madoffs Geschäftsführer in London. Zum Ende des Urteils lobte der Richter die resolute und gemässigte Art, mit der sich die Angeklagten in diesem Verfahren verhalten hatten: „Ihre Ehrlichkeit und Integrität hat sich bewährt.“

Kohns Vermögen wieder freigegeben
Laut der österreichischen Finanz-Seite „wirtschaftsblatt.at“ wurde das Vermögen von Sonja Kohn bereits letzten Donnerstag wieder freigegeben. Kohns Vermögen war im Zusammenhang mit dem Londoner Verfahren weltweit eingefroren worden. Kohns Rechtsvertreter sieht den britischen Entscheid als wegweisend für die strafrechtlichen Ermittlungen in Österreich.

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