Schreckgespenst Abofalle: Wie Sie sich vor dubiosen Machenschaften im Internet schützen

Wer bereits die unliebsame Erfahrung mit sogenannten Abofallen gemacht hat, wird bestätigen können, dass so gut wie niemand davor gefeit ist. Im Zeitalter der technologischen und digitalen Vernetzung drängt sich folglich die Frage auf, wie man dieser Gefahr Herr wird. Kurz: Welchen Schutz bietet das Internetrecht?

 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Risiko Kostenfalle im Internet

Abofalle oder Internetkostenfalle: Gleichwohl die Bezeichnungen für das hier zur Diskussion stehende Phänomen variieren, besagen sie unter dem Strich alle, dass dabei nichtsahnende Verbraucherinnen und Verbraucher auf unseriöse Geschäftspraktiken im digitalen Netz hereingefallen sind. Und gleichwohl es sich hier keinesfalls um eine ‚junge‘ Erscheinung handelt, nimmt die Zahl derjenigen, die täglich unter den Folgen dieser zwielichten Machenschaften leiden, stetig zu. Neben einer allgemeinen Unbedarftheit im Umgang mit dem Internet liegt dies zweifellos auch daran, dass eine genaue Durchsicht versteckter Klauseln in den AGB im digitalen Bereich noch mehr vernachlässigt wird als in der direkten Face-to-Face-Kommunikation mit Verkäufern und Händlern. Dies resultiert schon fast zwangsläufig in einer Übervorteilung der Betroffenen, die beispielsweise durch harmlos erscheinende Aktivitäten wie der kostenpflichtigen Teilnahme an einem Wettbewerb in die Abofalle geraten. Sind die Betrüger-/innen aufgrund der Zahlung der geforderten Teilnahmegebühr erst einmal im Besitz der Kreditkartendetails der Betroffenen, so ist es in der Regel zu spät.

 

 

 

Vom Wolf im Schafspelz: versteckte Klauseln, Kleingedrucktes & andere Gefahren

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Auf den ersten Blick scheinen viele der Angebote zu schön, um wahr zu sein. Schliesslich fungieren sie als Köder, der die Opfer zu jenem Schritt verleiten soll, der eine erzwungene dauerhafte Verbindung nach sich zieht. Ein häufiges Szenario ist die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, die böse endet. Denn leider bewahrheitet sich hier einmal mehr die bittere Erfahrung, dass es nur selten im Leben etwas umsonst gibt. Entsprechend verbirgt sich hinter einer scheinbar grosszügigen Geste beispielsweise ein Probeabonnement, das automatisch in eine kostenpflichtige Variante umgewandelt wird, wenn die Nutzer-/innen diesem nicht innerhalb einer gesetzten Frist, die sich in der Regel auf nur wenige Tage beläuft, widersprechen.

Dass in den AGB befindliche Klauseln aus juristischer Perspektive betrachtet jedoch keinen rechtsgültigen Vertrag ausmachen, wird schnell deutlich, wenn man sich etwas genauer mit dem in der EU und in der Schweiz geltenden Internetrecht vertraut macht. Auch hier ist folglich eine umfassende Aufklärung als Gegenstück zur eingangs erwähnten „Unwissenheit“der Schlüssel für ein möglichst glimpfliches ‚Davonkommen‘.