Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein wichtiges und konfliktreiches Rechtsgebiet. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Typischerweise geht es um die abhängige Arbeit. Jede Partei sollte im eigenen Interesse wissen, worauf es im Arbeitsrecht ankommt.

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Das „Arbeitsrecht“ gibt es nicht

Arbeitsrecht als solches gibt es eigentlich nicht. Es gibt kein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“. Vielmehr ist es so, dass sich das Arbeitsrecht auf eine Vielzahl von Gesetzen und sonstige Vorschriften verteilt. Alle Vorschriften zusammen machen das Arbeitsrecht aus. Wer als Anwalt im Arbeitsrecht tätig ist, steht vor der grossen Aufgabe, den Überblick über die ausgesprochen umfangreiche Rechtsprechung und eine schier unüberschaubare Vielzahl von Rechtsvorschriften zu behalten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dazu am besten in der Lage. Er beschäftigt sich schwerpunktmässig oder ausschliesslich mit diesem Rechtsgebiet.

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Präventive Beratung zahlt sich aus

Die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht empfiehlt sich bereits dann, wenn ein Arbeitsvertrag verhandelt und abgeschlossen werden soll. Wer hier nachlässig arbeitet und auf die Fairness der Gegenpartei vertraut, riskiert, im Fall des Falles Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Beispielhaft ist die Frage zu erwähnen, wann und unter welchen Kriterien eine Person als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger beschäftigt wird. Für beide Parteien hat die Antwort erhebliche Konsequenzen.

Aber auch wenn es nur darum geht, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach dem Teilzeitbefristungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Heimarbeitsgesetz oder Gleichbehandlungsgesetz haben, zahlt sich die präventive anwaltliche Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht aus.

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Im Rechtsstreit entschieden die Arbeitsgerichte

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Arbeitsgerichte zuständig. Im Idealfall vermeidet der frühzeitig einbezogene Anwalt für Arbeitsrecht, dass es zu einer konfliktprächtigen Auseinandersetzung überhaupt kommt. Jede einvernehmliche Regelung ist in vielen Fällen besser als ein sich eventuell über mehrere Instanzen hinziehender Rechtsstreit. Typischer Fall einer streitigen Auseinandersetzung beim Arbeitsgericht ist der Kündigungsschutzprozess.

Vor dem Urteil in einem Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schreibt das Arbeitsgerichtsgesetz ein Güteverfahren vor dem vorsitzenden Berufsrichter vor. Das Gericht soll versuchen, möglichst eine gütliche Einigung herbeizuführen. Erst wenn dieser Einigungsversuch fehlschlägt, findet vor der Kammer mit einem Vorsitzenden Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern als Vertreter jeweils der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eine mündliche Verhandlung statt. Die Verhandlung endet mit einem Urteil oder einem Vergleich zwischen den Parteien.

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Anwaltliche Vertretung sichert Waffengleichheit

Im Arbeitsgerichtsverfahren braucht sich eine Partei eigentlich nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Angesichts der Komplexität des Arbeitsrechts empfiehlt sich jedoch dringend, einen Anwalt zu konsultieren und ihn mit der Vertretung seiner Interessen bei Gericht zu beauftragen. Eigeninitiatives Handeln ist eher fahrlässig. Soweit im Arbeitsgerichtsprozess eine Partei anwaltlich vertreten ist, gebietet es sich aus Gründen der Waffengleichheit sowieso, dass sich auch die andere Partei anwaltlich vertreten lässt. Idealerweise wird ein Anwalt für Arbeitsrecht beauftragt.

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Im Arbeitsrecht besteht keine Kostenerstattungspflicht

Eine Besonderheit besteht darin, dass die im Rechtsstreit beim Arbeitsgericht obsiegende Partei von der unterlegenen Partei keine Kostenerstattung verlangen kann. Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst. Die durch die Einbeziehung eines Anwalts entstehenden Kosten erweisen sich erfahrungsgemäss immer günstiger, als wenn eine Partei auf eigene Kosten versucht, in einem Rechtsstreit beim Arbeitsgericht zu bestehen.